XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_aaf25a56-93f8-4c86-82ea-1d03d4202633
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Wohngebiet entlang der Jägerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
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allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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