XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_abaeff9a-687c-44d2-9589-762ee1f94dd7
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- [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässigen Geschoßflächen nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Als hafengebunden gelten Betriebe, die nach Art und Umfang ihres Güterumschlags an schiffbaren Gewässern belegen sein müssen oder für die wegen
ihrer besonderen Betriebsbedingungen Hafennähe zweckmäßig ist.]
gehoertZuBP_Bereich
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detaillierteArtDerBaulNutzung
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