[§2 Nr.10 | In den mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten, in dem
mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sowie
auf den im allgemeinen Wohngebiet befindlichen Flurstücken
1906, 1907, 5300, 2602 und 2603 der Gemarkung
Ottensen kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen
bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten
werden.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie in den Mischgebieten
sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.23 | In den Baugebieten mit Ausnahme des mit „MI 1“ bezeichneten
Mischgebiets sind die Dachflächen von Gebäuden
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von
einer Begrünung kann in den Bereichen ausnahmsweise
abgesehen werden, die als Terrassen hergerichtet werden
oder der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme
von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.25 | In den Mischgebieten sowie in dem mit „WA 1“ bezeichneten
allgemeinen Wohngebiet ist je 350 m² nicht überbaubarer
Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum mit einem
Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.]