XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_abf4f9f0-f978-4516-8905-3b19213b2d33
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- [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten an der Neuen ABC-Straße, der ABC-Straße und am Gänsemarkt sind in den Erdgeschossen nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den Kerngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen untergebracht werden.][§3 Nr.4 | Für die baulichen Anlagen auf den Flurstücken 816, 817, 1347, 1361 bis 1365 sollen für die Außenwände nur Materialien, die in der Farbgebung den Fassaden der Umgebung entsprechen, verwendet werden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die sichtbaren Dachflächen sind in kupferfarbigem Material auszuführen, die Dachneigung soll zwischen 45 Grad und 60 Grad betragen.]
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