XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b0427da3-b97e-4a2e-b14f-cf672615ee40
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Bei zweigeschossigen Gebäuden wird die Dachneigung auf 30 Grad begrenzt und ein Staffelgeschoß über das zweite Geschoß hinaus ausgeschlossen. Wenn eine eingeschossige Bauweise gewählt wird, gilt die Dachneigungsbeschränkung nicht.][§2 Nr.2 | Für die beiderseits der neuen Stichstraße zulässige Wohnnutzung sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den zur Stichstraße gerichteten Außenwänden, Türen und Fenstern vorzusehen.]
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