XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b2d7587f-628b-48cf-a082-b41549841719
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b2d7587f-628b-48cf-a082-b41549841719
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_f1bb724b-6c03-4b4a-b2fa-54c5aa4db62b][XPLAN_XP_PPO_2280dc01-1283-4c52-a945-730336dfc5fb][XPLAN_XP_PPO_d0ced3d7-a4a6-4805-a5f1-eb5eb7d7967c][XPLAN_XP_PPO_d4b0c788-c375-4cfe-a0b1-6fb1c10621c7]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert