XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b3cd3612-9de8-4b4e-b6cf-a09d0106560a
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b3cd3612-9de8-4b4e-b6cf-a09d0106560a
xpPlanName
- Farmsen-Berne37-Tonndorf34
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_205174b6-eedf-44d2-9ced-fe9a2dfba5f0]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_12020a75-4841-4956-971d-0b57181c4c53][XPLAN_XP_PPO_12b1f1f2-90e7-4c30-95d9-698136b0996e]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In den als „WA1" und „WA4" bezeichneten Teilen des allgemeinen Wohngebiets kann die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen sowie Straßen und Wege bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. In den als „WA2" und „WA3" bezeichneten Teilen des allgemeinen Wohngebiets kann die festgesetzte GRZ durch die in §19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen sowie Straßen und Wege bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Für die Gebäude, deren Geschossigkeit als Höchstmaß auf „IV" festgesetzt ist, wird die Fläche des vierten Vollgeschosses auf höchstens 75 vom Hundert der Fläche des darunter liegenden Geschosses begrenzt. Ein weiteres Geschoss über dem vierten Vollgeschoss ist unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m auf jeweils 50 vom Hundert der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten sowie Verglasungen sind zulässig. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert