XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b3e3fa8b-b2eb-4d39-bc8c-53d4888c0479
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Bramfelder Chaussee sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 4472 der Gemarkung Bramfeld ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bramfelder Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert