XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b7d0371c-a95e-4061-812a-c718bfae86c0
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- [§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für Verwaltungen sowie sportliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone bis zu 1 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist die Randbebauung an der Chrysanderstraße traufständig mit geneigten Dächern auszubilden. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.8 | Die im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Für Bäume muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | Mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der gärtnerisch anzulegenden Blockinnenflächen im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets sind mit einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 4084 und 1805 im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenwände der Bebauung, deren Fenster- und Türanteil unter 15 v.H. der Wandfläche liegt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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