• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb16c7a6-0239-4371-9422-51f77813c64a

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne38
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    gliederung2
    • 3a
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2b741d28-9f62-4a2e-8d75-8515aded1034]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2e527741-1003-4905-b8ca-9fb0eb99be08][XPLAN_XP_PPO_618900c6-412b-455e-b558-d125254a5f0f][XPLAN_XP_PPO_7e19ed12-a202-4316-a317-1c742ea5ed9a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In dem reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „(3a)“ sind zwischen den Baukörpern geringfügige Überlagerungen der Abstandsflächen in einer Tiefe von höchstens 1,5 m zulässig.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Wohngebiete können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone, Erker und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „(2a)“ und „(3a)“ sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten sind ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen haben in einem Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze zu erfolgen.][§2 Nr.18 | Die festgesetzten Flachdächer sowie Dächer von Garagen, Schutzdächer von Stellplatzanlagen und Fahrradhäusern sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv zu begrünen.][§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Wohngebieten, den privaten Grünflächen und der Planstraße 1 das außerhalb des Plangebietes liegende Flurstück 1946 der Gemarkung Duvenstedt zu 33 v. H. zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Satteldach]
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 3100
    dachformWert
    • Satteldach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet