XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb3562d9-79e6-4f80-ae91-d8b05dbf7b7c
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb3562d9-79e6-4f80-ae91-d8b05dbf7b7c
xpPlanName
- Allermoehe21-Billwerder15
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 2.2]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_67ccb62a-3919-4368-b0f3-1e578b3e5848][XPLAN_XP_PTO_8df32017-6e92-4412-bcc5-8f24701b49d1][XPLAN_XP_PTO_61d3c362-7967-4544-8bfa-d5fed50c1833][XPLAN_XP_PTO_2e1620ee-93a3-49f4-b8f5-7ccd8f3d2695][XPLAN_XP_PTO_8df1a6e6-d35c-402d-b5ea-220a5016eb20]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.14 | Gehwegüberfahrten zum Nettelnburger Landweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie über die nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert