XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bc9f8d88-c135-41fb-8c1d-224b53e45dbd
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- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.3 | Die Fläche zwischen dem Ellernweg und dem Schutzwall ist mit dichtwachsenden Sträuchern zu bepflanzen.]
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