XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bd5f87d1-7053-4932-b7c6-bc46ab2e878b
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Wohngebieten entlang Grasweg 1 bis 8, Barmbeker Straße und Ohlsdorfer Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume, im Kerngebiet entlang Barmbeker Straße und Winterhuder Marktplatz die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 401, 402, 330, 1063, 132, 133, 134 und 135 sind jeweils auf der nicht überbaubaren Fläche des allgemeinen Wohngebiets ein Baum und auf der nicht überbaubaren Fläche des reinen Wohngebiets drei Bäume zu pflanzen und zu erhalten. Es sind einheimische großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu verwenden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert