XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bd951ec2-afd4-4231-b28b-f092d5656274
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bd951ec2-afd4-4231-b28b-f092d5656274
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_6c00ec91-146a-475e-a3cf-d3b3c54ebd71][XPLAN_XP_PPO_babb4c3c-8f7e-4ba1-8116-136a15cae69d][XPLAN_XP_PPO_97ce495a-11d2-4e51-8a9e-22075376b1f1][XPLAN_XP_PPO_2b7aef9c-020f-4b21-8dc1-0038ab9d0aac][XPLAN_XP_PPO_0b2593bc-8d75-4d27-9f77-ec3203c76f19]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert