XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c1224acb-24e3-4db7-b0b3-1b5bf6c6ac2a
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Bergedorfer Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Erschließungsstraße auf dem Flurstück 832 wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert