XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c17ba3e9-5eee-4834-9b60-1f5d3f6a48bd
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c17ba3e9-5eee-4834-9b60-1f5d3f6a48bd
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_134e45cd-b1df-476d-81c3-9396be5d14b5]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_e2af9493-099c-4a32-9b8c-0f002e30281f][XPLAN_XP_PPO_4c9f8e37-96be-458f-8c3c-5958d0e2c2d7]
refTextInhalt
- [Nr. 2.33 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).][Nr. 2.4 | In der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) darf kein Bauteil höher als 6,0 m, in der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) höher als 9,0 m sein.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g), sowie der Keller und erdgeschossigen Garagen (GaK, GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird.]
allgArtDerBaulNutzungWert
detaillierteArtDerBaulNutzung
detaillierteArtDerBaulNutzungWert