XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c21808d4-1ee2-4ce6-bb3e-060f8eaf1881
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- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Flurstücks 4168 der Gemarkung Bergedorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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