• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c58a793f-969c-4a33-b6be-15b311e1ebab

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c58a793f-969c-4a33-b6be-15b311e1ebab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf5
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3b85b59-cb0b-4c24-b986-9d89da84b210]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3ec770c2-630c-4d4c-bb96-2c6ee28dacc7][XPLAN_XP_PPO_e640f65a-5c24-413a-810f-e932141b7189]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet