XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c5d317da-70b6-4646-8915-d791ce006988
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- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung der rückwärtigen Baugrundstücke hinter Diestelstraße 18a bis 20 (Flurstücke 1800, 1801, 1815 und 1853 der Gemarkung Ohlstedt) sind Gehwegüberfahrten an der Straße Haselknick ausgeschlossen. Die Baugrundstücke sind an die Diestelstraße anzuschließen und können nur hier ihre Zu- und Abfahrten haben.]
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