XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c7987694-119e-47c0-9b82-5fc449fb793f
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refTextInhalt
- [Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung beträgt höchstens 4,50 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
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- [XPLAN_BP_BEREICH_9480bfa3-2e1a-4eaf-acd0-5c9ffbbcab24]
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detaillierteArtDerBaulNutzung
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