XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8879ec9-7d94-496f-98b7-ef7e579cb675
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8879ec9-7d94-496f-98b7-ef7e579cb675
uuid
- B8C473AA-D598-45BB-8C83-832CCC6C0241
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e42c05fb-3927-46bb-ac1f-c9fb4092179a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_b2168934-1890-45f8-8117-d4f543d951bf][XPLAN_XP_PPO_291fcfd7-dc0d-447f-93d1-9712c01291f4]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die Drempelhöhe von Reihenhäusern wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.2 | Die Dächer der zweigeschossigen Gebäudeteile von Reihenhäusern dürfen höchstens 20 Grad und der eingeschossigen Anbauten höchstens 6 Grad geneigt sein. Gestaffelte Geschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Eingangsvorbauten bis zu 2,0 m in einer Breite von nicht mehr als der Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses zugelassen werden; dies gilt nicht für Reihenhäuser auf dem Flurstück 660 der Gemarkung Langenhorn.][§2 Nr.4 | Die eingeschossigen Anbauten und Eingangsvorbauten sind im Material und in der Gestaltung an die vorhandenen Reihenhauskörper anzupassen und innerhalb einer Zeile einheitlich auszuführen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert