XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ca34dbe2-719b-488d-b2e4-174c36e7b8c8
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind Staffelgeschosse und Flachdächer unzulässig.][§2 Nr.6 | Im Wohngebiet entlang der Rodigallee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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