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- [XPLAN_XP_PPO_150c9163-fad0-4e4f-8c22-2ced49efec46]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Bergedorfer Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert