XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cc967027-542b-4ffa-9390-63bb64156ea1
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_cc967027-542b-4ffa-9390-63bb64156ea1
uuid
- 0627B438-86D5-4501-9ED5-4D2F09A8F7EA
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe Min: 29.6|Höhe Max: 32.4]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_7cf17ef1-af4a-49c4-8570-17f02811da3a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_a371e579-d301-422e-8593-bf8b3eb99693][XPLAN_XP_PTO_ca4c7d01-65f2-4233-a0bb-aa18a11ed1fc][XPLAN_XP_PTO_038d268c-2e3b-447e-8f5f-0d031a173375][XPLAN_XP_PTO_19395ccc-821b-43ac-9998-fbaedfb25816][XPLAN_XP_PTO_20d62822-5718-4296-a7fc-01a3dff1823c][XPLAN_XP_PTO_aa901910-280d-4ee4-8afa-24e567242a46][XPLAN_XP_PTO_a932c881-47fd-435d-ab27-7502391ea8a1]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.
Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit 10 m Tiefe ausgewiesenen Vorgärten der Gewerbegebiete können in bis zu 5 m Tiefe Stellplätze angelegt werden, wenn dabei 20 vom Hundert der Grundstücksbreite nicht überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind auf den nicht überbaubaren Flächen dichtwachsende einheimische Bäume und Sträucher anzupflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die zur Parkanlage gerichteten fensterlosen Fassaden und Außenwände von baulichen Anlagen, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22 Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.10 | Das in den Gewerbegebieten auf den Straßen- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser ist zusammen mit dem Schmutzwasser in das öffentliche Schmutzwassersiel einzuleiten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert