XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce31bf21-5be2-4b83-831c-6beae81619a5
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce31bf21-5be2-4b83-831c-6beae81619a5
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_45ed7459-9361-4d5d-bdac-6d1a34dcc885][XPLAN_XP_PPO_ef9df2e7-251e-4ca1-9344-e9ca38105f24][XPLAN_XP_PPO_7849aeda-a9bf-4ceb-90b4-6f3d67fe177e][XPLAN_XP_PPO_c6f2bfb2-a02d-40cc-8fe9-119bd7807f72][XPLAN_XP_PPO_36d5d7bd-50ae-4071-8a74-6aa91de5a32f]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten außerhalb der Erhaltungsbereiche ist je Baugrundstück eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 300 m² als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert