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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet östlich des Comeniusplatz auf dem Flurstück 311 der Gemarkung Hohenfelde sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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