XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d09bee83-73df-468d-9c5b-05a673056b3d
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Läden unzulässig.][§2 Nr.3 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Loggien bis zu einer Tiefe von 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegende Fläche ist mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
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