• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d1215e8a-7289-4c0b-96d9-bb9137c8b16a

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    • BP_Plan
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    • Rahlstedt130
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    • 2018-09-26
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Teilgebieten „WE 1“ und „WE 2“ des Vorhabengebiets „Wohnen und Einzelhandel“ sind im Sockel Einzelhandelsbetriebe und zugehörige Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. In dem Teilgebiet „WE 1“ ist ein Lebensmittelverbrauchermarkt mit höchstens 2400 m² Verkaufsfläche und eine Bäckerei zulässig. In dem Teilgebiet „WE 2“ ist ein Drogeriemarkt mit höchstens 500 m² Verkaufsfläche zulässig. In den Teilgebieten „WE 1“ und „WE 2“ sind in den Geschossen über dem Sockel Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig.][§2 Nr.2 | In den Teilgebieten des Vorhabengebiets „WE 1“ und „WE 2“ sowie dem Teilgebiet des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 1“ sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment aufweisen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind: a) Nahrungs- und Genussmittel, b) Getränke, c) Drogeriewaren, d) Kosmetik, Parfümerie, e) pharmazeutische Artikel (Apotheke), f) Schnittblumen, g) Zeitungen, Zeitschriften.][§2 Nr.3 | In den Teilgebieten der Vorhabengebiete „WE 1“ und „WE 2“ sowie dem Teilgebiet des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 1“ sind zentrenrelevante Randsortimente auf höchstens 10 vom Hundert der Verkaufsfläche zulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind: a) medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), b) zoologischer Bedarf, c) Bücher, d) Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, e) Spielwaren, f) Künstler- und Bastelbedarf, g) Bekleidung aller Art, h) Schuhe, Lederwaren, i) Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, j) Optik- und Fotoartikel, k) Uhren und Schmuck, l) Musikinstrumente und Musikalien, m) Babyausstattung, n) Hobby- und Freizeitbedarf, o) Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), p) Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, q) Telekommunikationsartikel, Computer inklusive Zubehör und Software, r) Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, s) Leuchten und Lampen, t) Elektrogroßgeräte (weiße Ware), u) Haushaltswaren, Hausrat, v) Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), w) Glas, Porzellan, Keramik, x) Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, y) Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), z) Fahrräder inklusive Zubehör.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf können Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhen durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m und für Balkone bis zu einer Tiefe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze und Tiefgaragen ausschließlich auf den jeweils dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.18 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist für alle Außenwände bis zur Höhe von 6,5 m über Gelände Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.19 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.20 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist an den durch Baulinien festgesetzten Fassaden entlang des Spitzbergenwegs und entlang der mit „(a)“ bezeichneten Fassade am Wildschwanbrook durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.23 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ sind Dachflächen mit Ausnahme der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht zur Belichtung, für Terrassen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ sind die Dachflächen der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht für Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Zuwegungen, Fahrradstellplätze oder technische Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. In mit Bäumen bepflanzten Bereichen muss die Substratstärke mindestens 80 cm betragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1300
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • BesonderesWohngebiet