• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d1c30179-e5db-47ba-813a-7518104decf7

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    • StPauli29
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    • 2000-11-02
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    • CED5BD39-3093-42DD-BA59-9C5E2C1FEFEF
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Kerngebieten und in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Im Gewerbegebiet und in den Teilen der Mischgebiete nach §6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Unternehmen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind die zu den Mischgebieten gerichteten Außenwände der Gebäude geschlossen auszubilden. Türen oder zu öffnende Fenster sind nur für Sozial- und Büroräume sowie Hausmeisterwohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1094385-1779-4361-9cf1-ef69b6f2d36c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise