XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d814b284-90f5-4fbc-9565-37aa9a2e7a9c
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet Ecke Oldenfelder Straße/Grubesallee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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