• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d9a4c329-aa22-41b8-b822-28456dbd0384

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d9a4c329-aa22-41b8-b822-28456dbd0384
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf82
    xpPlanDate
    • 1990-11-14
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In dem mit „(B)" bezeichneten Teil der Kerngebiets können im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zwei weitere Vollgeschosse bis zu der in Klammern gesetzten Anzahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme der mit „(C)" bezeichneten Fläche Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten gilt für Außenwände von Gebäuden, die zu den mit ,,(D)" bezeichneten Straßenverkehrsflächen gerichtet sind: 1. Oberhalb der Gebäudetraufen sind Werbeanlagen unzulässig. 2. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen ausnahmsweise zulässig, wenn die Einheitlichkeit der Gesamtfassade nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig, wenn die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_96c2b0f7-5d1e-4951-bde9-7f4dce8861a9]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 4000
    GFUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise