XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_db614382-f249-4e47-bd43-6fa1e78a1968
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_db614382-f249-4e47-bd43-6fa1e78a1968
uuid
- 7971F3CE-8476-4717-87C2-8D6B161A6A85
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_d8a68ea7-fe8e-4624-ae4f-6b478d94b6fc]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_3532e7f4-44e9-4cd8-8c24-ed546dc10815][XPLAN_XP_PPO_954a6c7b-a5ae-4d11-96d8-06ad19277724][XPLAN_XP_PPO_02626421-9b5d-48cd-b0a0-e39559f94971]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume und in den Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | In den Mischgebieten werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. In den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | In den Wohn- und Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.15 | In den Wohn- und Mischgebieten sind die Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert