XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_dbe4ef73-cfc2-4f13-ba9a-cab49578b95f
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refTextInhalt
- [Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.21 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.
2.22 für die siebengeschossigen Geschäftshäuser (G7g) 22 m.
2.23 für die elfgeschossigen Geschäftshäuser (G11g) 34 m.][Nr. 2.3 | Für die Baustufen G7g und G11g+1g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.4 | Für die im Planbezirk vorgeschriebenen Geschäftshäuser ist eine Mindestgrundstücksgröße von 3200 qm erforderlich. Die an der Mindestgrundstücksgröße fehlende Fläche muß entweder östlich oder südwestlich des Planbezirks belegen sein. Sie kann räumlich getrennt liegen und ist als Einstellplatz für Kraftfahrzeuge herzurichten.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_595a1a16-ce53-464f-8351-8618812903c4]
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detaillierteArtDerBaulNutzung
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