XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_dc481dd1-0b0d-4552-a6b0-f24f1d07ad58
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3.1 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch hergestellt.][§2 Nr.3.2 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Grundstücke zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3.3 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Die Wohngebäude sind durch Materialien, Farbgebung, Fassadengliederung und Dachform als einheitliche Baugruppe zu gestalten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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