XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_dd773eda-68af-4674-a9f2-36b78e4a0700
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_dd773eda-68af-4674-a9f2-36b78e4a0700
hoehenangabe
- [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 29.2]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Das in der Planzeichnung festgesetzte Staffelgeschoss ist von der nordöstlichen Baugrenze um mindestens 0,7 m und von der südöstlichen Baugrenze um 2 m zurückzurücken.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige Balkone um bis zu 2 m auf einer Fassadenlänge von jeweils 60 vom Hundert zugelassen werden, wenn die Entfernung dieser Gebäudeteile zu anderen wohnbaulich genutzten Grundstücken mindestens 6 m beträgt. Für zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen und Brüstungen kann eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 5 m zugelassen werden, wenn die Entfernung dieser Gebäudeteile zu anderen wohnbaulich genutzten Grundstücken mindestens 6 m beträgt.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser zu versickern.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e68c5118-6858-4b23-a384-1cc29f49143a]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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