• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_def8a127-da79-4ddf-b50b-60f8acc57b1f

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen46-Blankenese37-Suelldorf21
    xpPlanDate
    • 2003-10-07
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_088a1d31-5d70-4544-aebe-521593288ab8]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 ( BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Ebenerdige Stellplatzflächen sind in wasserundurchlässigem Aufbau, sowie Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Bauliche und technische Anlagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zur Versickerung zu bringen. Ausgenommen sind hiervon ebenerdige Stellplatzflächen.][§2 Nr.12 | In den reinen Wohngebieten an der Rissener Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet