XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_df453bbe-d6b7-4e4a-8e6d-c3e079ea1fc8
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Entlang der Fuhlsbüttler Straße sind im Mischgebiet die Aufenthaltsräume sowie im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind im ersten Vollgeschoss nur Geschäftsund Büronutzungen, sonstige Gewerbebetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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