XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e2eb67ba-dc92-4c2a-a59e-a3837b4ed388
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- Hamburg-Altstadt39-HafenCity5
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Kerngebieten und Mischgebieten muss bei gewerblichen Nutzungen für die Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.14 | In den Kern- und Mischgebieten sind notwendige Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 7,5 m über Normalnull (NN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NN begründet sind. Satz 1 findet im Bereich des Kreuzfahrtterminals (Flurstück 1957 der Gemarkung Altstadt-Süd) keine Anwendung.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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