[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung der Grundstücke im Plangebiet westlich der Schnackenburgallee sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich, ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]