• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e39756c0-e0a3-48c2-977e-bc4b0ae75d2b

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen72
    xpPlanDate
    • 1991-02-26
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach §11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133) unzulässig. Außerdem sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet südlich des Fußgängerbereiches können die festgesetzten Grundflächenzahlen durch die in §19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.10 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Im Kerngebiet und in den Wohngebieten geschlossener Bauweise sind die Außenwände von Gebäuden mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder entsprechend zu verblenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d67de00e-6e47-4e1f-8410-35828a53c13d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise