XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e3e90f26-e702-4de6-852d-4b931a6e87fc
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e3e90f26-e702-4de6-852d-4b931a6e87fc
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_b279e9b1-a555-4885-a371-bb240a82cc5a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_b1178b6b-2af3-46ca-8043-810414fc33c8][XPLAN_XP_PTO_dfab22e3-8fc8-46ca-83cb-965d5541569a][XPLAN_XP_PTO_a7e8b1dc-f197-40fa-bf62-61d970927fbe]
refTextInhalt
- [§2 Nr.10 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist je 150 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 15 künstliche Nisthilfen für Mauersegler in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.15 | Auf den Flurstücken 380 und 2925 der Gemarkung Langenhorn ist das anfallende Niederschlagswasser auf den festgesetzten privaten Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zu versickern. Oberirdisch ausgeführte Versickerungsbereiche sind naturnah zu gestalten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert