XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e439a230-a609-4b65-9c52-067e2630bc4e
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refTextInhalt
- [§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig.
Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | In den Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Flachdächer von eingeschossigen Gebäuden und die Dachflächen der Gebäude im Kerngebiet mit einer festgesetzten Gebäudehöhe von 7 m und 14 m sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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