XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e48cb363-6804-4bb4-a1da-34a6f7b5800e
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten ist für alle Außenwände rot-braunes Ziegelmauerwerk zu verwenden. Dächer sind mit rötlichen Dachpfannen zu decken. Die Farbe von Türen und Fensterprofilen muss weiß sein.][§2 Nr.5 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten sind die Fenster zu teilen; es sind hochstehende Formate der Fensterflügel zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten sind für Hauptgebäude nur Satteldächer zulässig. Die Dachneigung muss 53 Grad betragen.][§2 Nr.7 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten müssen Hauptgebäude traufseitig 30 cm Dachüberstand und giebelseitig 20 cm Dachüberstand aufweisen.][§2 Nr.8 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten sind Dächer der Hauptgebäude beiderseits mit einer Flachdachgaube zu versehen. Sie ist bezogen auf das Gebäude mittig anzuordnen und bei Häusern, die aus zwei Gebäuden bestehen, identisch auszuführen. Die Gesamtbreite der Gauben darf 2/3 der Dachbreite nicht überschreiten; die Gesamthöhe wird auf 1,50 m über Dachhaut begrenzt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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