XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e4b91cb5-3a81-484c-b84c-9687dae7d09f
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In Wohngebieten ist ein Abstand der Gebäude von mindestens 25 m zu angrenzenden Waldflächen einzuhalten.]
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- [XPLAN_BP_BEREICH_279ba77f-6d32-471d-af7e-620f6f6a9f34]
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