XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5153250-87e0-43c5-bad9-d7fa05fe6579
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e5153250-87e0-43c5-bad9-d7fa05fe6579
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 12]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3.4 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen:
Die auf den mit „A" bezeichneten Flächen festgesetzten Staffelgeschosse sind so auszubilden, dass sie insgesamt über nicht mehr als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses verfügen. Die Dächer der Staffelgeschosse sind mit einer Dachneigung von maximal 15 Grad auszubilden.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume entlang der Straße In der Schlucht sind ausschließlich großkronige Bäume zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die Grundstücksgrenzen zu der vorhandenen Bebauung an der Straße Göhlbachtal (Flurstücke 2015, 512, 3390, 3391, 3392, 2776, 2232 bis einschließlich 4203) sind mit Hecken oder frei wachsenden Strauchpflanzungen zu bepflanzen. Dabei sind je 1 m Heckenlänge mindestens vier Pflanzen und für Strauchpflanzungen mindestens ein Strauch je 2 m² Fläche mit einer Mindesthöhe von 100 cm zu verwenden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e7a90634-a386-4e1c-b29d-2affee1d5d09]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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