• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e55e091b-bf84-4051-8718-48ff475d938c

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Langenhorn68
    xpPlanDate
    • 2024-10-28
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kern- und Mischgebieten an der Langenhorner Chaussee sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orien­tierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu­deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bau­teilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah­men insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.3 | In Kern- und Mischgebieten sind die gewerblichen Auf­enthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. Die Dach­flächen sind mit einem mindestens 12 cm starken, durch­wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und auf 80 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche extensiv zu begrünen. Zur Starkregenvorsorge und hinsichtlich des Überflutungs­schutzes sind die Dachabflüsse durch Drosselabläufe zu begrenzen. Eine Kombination von aufgeständerten Anla­gen zur Nutzung der Solarenergie und einer flächigen Begrünung auch unter den Modulen ist möglich.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen sind die der Versorgung des Gebiets die­nende Läden; diese sind in den Erdgeschossen zulässig. Tankstellen, Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unter­nehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl.S. 75, 77), Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ­und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet