XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e58fcc14-69b3-4037-9223-4b7af1b92502
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- Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Eingeschossige Erweiterungen der Reihenhäuser auf den Flurstücken 22, 73, 131, 522, 550 und 564 der Gemarkung Klein Borstel sind in städtebaulicher Anpassung an die Verordnung zum Schutz des Milieubereichs Frank'sche Siedlung in Klein Borstel vom 28. April 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85) vorzunehmen.][§2 Nr.1.1 | An den Giebeln von Endreihenhäusern ist ein Pultdach mit einer Neigung von 22 Grad und der Traufe parallel zur Giebelwand des Hauptgebäudes anzuordnen. Als Unterkante Traufhöhe ist der vorhandene wandgliedernde Mauerversatz über dem Erdgeschoß aufzunehmen.][§2 Nr.1.2 | Die auf der Gartenseite festgesetzten Erweiterungen sind nur als Wintergärten oder als Terrassenüberdachungen mit einer Metall-/Glaskonstruktion zulässig. Die Konstruktion ist nur in Metallprofilen mit sichtbaren Frontbreiten von 60 mm vorzunehmen; Abweichungen bis zu 5 mm können zugelassen werden. Es ist ausschließlich ein lichtgrauer Farbton zu verwenden.][§2 Nr.1.3 | Wintergärten oder Terrassenüberdachungen sind mit einem Pultdach auszuführen, dessen Anschluß am Hauptgebäude so anzuordnen ist, daß sieben Ziegelverblendschichten unterhalb der Sohlbank des Obergeschoßfensters sichtbar bleiben. Die Traufe ist parallel zur Außenwand des Hauptgebäudes anzuordnen. Als Unterkante,Traufhöhe ist der vorhandene wandgliedernde Mauerversatz über dem Erdgeschoß aufzunehmen.][§2 Nr.1.4 | Die seitlichen Trennwände von Wintergärten sind in Verlängerung der vorhandenen Wohnungstrennwände zu errichten. Die zwischen den Rahmen der verglasten Flächen in der Fassade wirksame Ansichtsfläche dieser Wände muß zu beiden Seiten der Parzellengrenze eine Breite von jeweils 12,5 cm erhalten. Zu den Nachbarparzellen gerichtete Außenwandflächen sind mit einem hellen Anstrich zu versehen. Bei Endreihenhäusern ist die jeweils anbaufrei ausgewiesene Seite des Wintergartens in einer Metall-/ Glaskonstruktion herzustellen.][§2 Nr.1.5 | Die verglasten Dach- und Wandflächen sind zwischen den Trennwänden in sechs Felder, die Seitenflächen bei den Endreihenhäusern in vier Felder mit jeweils gleicher Glasbreite aufzuteilen. Es ist nur klares ungefärbtes Glas zulässig. ][§2 Nr.1.6 | Die baulichen Anlagen sind innerhalb einer zusammenhängenden Zeile aufeinander abzustimmen.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet zweigeschossiger offener Bauweise an der Wellingsbütteler Landstraße ist bei Grundstücken mit einer Straßenfrontbreite von weniger als 15 m eine Reduzierung der Abstandsflächen zu den seitlichen Grundstücksgrenzen bis auf 2 m zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert