• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e6b1e4a4-c9bb-467d-b5a0-14cc415403e1

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Langenhorn28
    xpPlanDate
    • 1985-01-23
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die Drempelhöhe von Reihenhäusern wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.2 | Die Dächer der zweigeschossigen Gebäudeteile von Reihenhäusern dürfen höchstens 20 Grad und der eingeschossigen Anbauten höchstens 6 Grad geneigt sein. Gestaffelte Geschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Eingangsvorbauten bis zu 2,0 m in einer Breite von nicht mehr als der Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses zugelassen werden; dies gilt nicht für Reihenhäuser auf dem Flurstück 660 der Gemarkung Langenhorn.][§2 Nr.4 | Die eingeschossigen Anbauten und Eingangsvorbauten sind im Material und in der Gestaltung an die vorhandenen Reihenhauskörper anzupassen und innerhalb einer Zeile einheitlich auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser