• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e713cce0-2fa8-4805-950a-c8a144e077b8

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e713cce0-2fa8-4805-950a-c8a144e077b8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    gliederung1
    • 7
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9be72b26-3056-4e1d-8780-6e3ac8eec7eb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_623e19a9-d7bc-4041-ac21-3b858cd75f43][XPLAN_XP_PPO_9724a46c-9e01-41f0-b88f-63f5b117429d][XPLAN_XP_PPO_f6ed95b6-55e0-475f-8c83-ee69357ae01b]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA5“, „WA6“ und „WA7“ sind je Wohngebäude höchstens zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Für die Räume an den verkehrslärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.23 | Im Gewerbegebiet, in den Sondergebieten sowie in den mit „WA4“, „WA5“, „WA6“ und „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten ist das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser über offene Gräben abzuleiten.][§2 Nr.25 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.29 | In den Baugebieten sind die Flachdächer der obersten Geschosse und die Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad von Gebäuden mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind auf bis zu 30 v. H. dieser Dachflächen Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und zur Belichtung sowie die für deren Wartung notwendigen Flächen.][§2 Nr.36 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des mit „WA5“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets 1 760 m², des mit „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets 1 030 m², dem Wendeplatz der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Luxweg 1 120 m², der Erweiterung der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 930 m² sowie der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses 1 615 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.][§2 Nr.37 | In den Baugebieten sind Außenleuchten nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig.][§2 Nr.40 | In den mit „WA5“, „WA6“ und „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind an den Gebäuden je Flurstück mindestens zwei Nistkästen für Höhlenbrüter anzubringen und dauerhaft zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise