• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e715ed6b-6df1-42ad-88ae-6cd85aa7427f

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen40
    xpPlanDate
    • 2012-08-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5283fd96-3f38-4d13-b52a-1cc8726a099f]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen bei als Höchstmaß festgesetzten sechs oder sieben Vollgeschossen oberhalb des letzten Vollgeschosses jeweils keine weiteren Geschosse mehr errichtet werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze mit Ausnahme der ausgewiesenen Fläche für Stellplätze nur in Tiefgaragen und Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m je Geschoss auf insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Fassadenbreite zulässig.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger oder für je 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Innerhalb der privaten Grünfläche sind zehn großkronige Bäume zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 38800
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet